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| Gültigkeit |
Deckungssumme |
Selbstbehalt |
| Ryanair-Reiseschutz-Paket |
| Reiserücktritt-Versicherung
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Maximal € 500,- Reisepreis je Person. |
Der Selbstbehalt bei Nichtantritt der Reise beträgt € 15,-
pro Person und Ereignis. |
| Flugverspätungs-Versicherung |
Bei Absage des ersten Ryanair Fluges ab Wohnsitzstaat oder
des letzten Ryanair Fluges dorthin zurück wegen Verspätung um mehr
als vier Stunden – Aufwendungsersatz zusätzlicher Kosten für
Weiterreise oder Hotel bis zu € 220,-. |
Kein Selbstbehalt |
| REISEGEPÄCK-VERSICHERUNG |
| Ersetzt den Zeitwert Ihres Gepäcks bei Diebstahl oder Raub
sowie bei Beschädigung oder Abhandenkommen bis zur Höhe der
Versicherungssumme, sofern die vereinbarte Versicherungssumme dem
Gesamtwert des persönlichen Reisegepäcks entspricht. |
Versicherungssumme: € 800,- je Person. |
Die versicherte Person trägt in jedem Schadenfall einen
Selbstbehalt von € 30,- |
| Reisekranken-Versicherung inkl. Kranken-Rücktransport |
| Medikamente, Arzt- und Krankenhauskosten |
bis zu einem Höchstbetrag von € 15.000,- |
Die versicherte Person trägt einen Selbstbehalt von € 100,-
je Schadenfall |
| Krankenrücktransport, auch Rettungsflug, sofern
medizinisch sinnvoll |
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| Überführungskosten bei Tod, wahlweise die unmittelbaren
Kosten der Bestattung vor Ort bis zur Höhe der Überführungskosten; |
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| Reise-Assistance |
| Bietet Ihnen
weltweite Soforthilfe bei Notfällen im Ausland: bei Krankheit,
Unfall und Tod. Unter einer zentralen Rufnummer steht Ihnen die
Mondial Assistance-Notrufzentrale 24 Stunden täglich zur Seite. |
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Die Produkte im Überblick
Ryanair-Reiseschutz-Paket
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1. Reiserücktritt-Versicherung
Selbstbehalt: Der Selbstbehalt bei Nichtantritt der Reise beträgt € 15,- pro Person und Ereignis.
2. Flugverspätungs-Versicherung
3. Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport
Versicherungssumme: € 15.000,- je Person für Medikamente, Arzt- und Krankenhauskosten
Selbstbehalt: € 100,- je Person
Schmerzstillende Zahnbehandlung: € 200,- je Person (ohne Selbstbehalt)
4. Reise-Assistance
5. Reisegepäck-Versicherung
Versicherungssumme: € 800,- je Person
Selbstbehalt: € 30,- je Person
Versicherungssumme bei Gepäckverspätung: € 150,- je Person
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Bitte beachten Sie folgende Hinweise
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Reiseart: gültig für alle Reisen, außer Schiffsreisen
Geltungsbereich: europaweit (inkl. Mittelmeer-Anrainerstaaten und Kanarische Inseln)
Maximaler Reisepreis: maximal € 500,- je Person
Maximale Reisedauer: 28 Tage
Einzelprämie: gültig für jeweils eine Person und eine Reise. Mitreisende Kinder unter zwei Jahren sind mitversichert.
Abschlusshinweise:
Das Ryanair-Reiseschutz-Paket ist nur buchbar in Verbindung mit einem Ryanair-Ticket. Die Reiserücktritt-Versicherung ist nur gültig für die über Ryanair gebuchten Flüge, alle anderen Reiseschutzleistungen gelten für den gesamten Reisezeitraum.
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Produkt- und Verbraucherinformationen
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Dieses Informationsblatt soll Ihnen in knapper Form einen Überblick über unsere Versicherungsprodukte verschaffen. Beschrieben sind nur die wesentlichen Inhalte. Der Versicherungsschutz einschließlich Versicherungssummen und Selbstbehalt-Regelungen ist abschließend dargestellt in Ihren Dokumenten zur Versicherungspolice und den AVB.
Reiserücktritt-Versicherung ersetzt die
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vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten Reisearrangement bei Nichtantritt der Reise ;
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Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt.
Versichert ist u .a. die nach Vertragsabschluß auftretende unerwartete schwere Erkrankung der versicherten Person oder eines nahen Angehörigen, die die planmäßige Durchführung der Reise unzumutbar macht. Eine unerwartete schwere Erkrankung liegt vor, wenn aus dem stabilen Zustand des Wohlbefindens und der Arbeits- und Reisefähigkeit heraus konkrete Krankheitssymptome auftreten, die dem Reiseantritt entgegen stehen und Anlass zur Stornierung geben. Weitere versicherte Ereignisse siehe § 2 AVB RR.
Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Ereignisse, mit denen zur Zeit der Buchung zu rechnen war. Weitere Ausschlüsse in §§ 3 AVB RR, 5 AVB AB.
Tritt ein versichertes Ereignis ein, so müssen Sie die Buchung unverzüglich stornieren, um die Stornokosten möglichst gering zu halten. Je später Sie stornieren, desto höher werden diese. Wird erst später storniert, kann die Ersatzleistung gekürzt werden (s. § 9 AVB AB).
Flugverspätungs-Versicherung
Bei Absage des ersten Ryanair Fluges ab Wohnsitzstaat oder des letzten Ryanair Fluges dorthin zurück wegen Verspätung um mehr als vier Stunden – Aufwendungsersatz zusätzlicher Kosten für Weiterreise oder Hotel bis zu € 220,-.
Reise-Krankenversicherung erstattet
die Kosten für notwendige ärztliche Hilfe im Ausland bei Krankheiten und Unfallverletzungen, die während der Auslandsreise akut eintreten:
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Arzt- und Krankenhauskosten;
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Medikamente;
Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfällen
Die Assistance empfiehlt den Arzt oder das Krankenhaus mit dem jeweils höchsten medizinischen Standard in nächst erreichbarer Nähe. Leistet die versicherte Person der Empfehlung der Assistance Folge, werden in Abweichung von §§ 1 und 2 AVB RK zusätzlich folgende Leistungen erbracht:
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Übernahme der nachgewiesenen, notwendigen Telefonkosten;
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Übernahme der nachgewiesenen Fahrtkosten zur empfohlenen Anlaufstelle;
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Unterbringung eines mitreisenden Angehörigen im oder beim Krankenhaus, sofern dessen ständige Anwesenheit im Rahmen der vollstationären Behandlung der versicherten Person erforderlich ist oder alternativ Übernahme der nachgewiesenen Kosten für Besuchsfahrten eines mitreisenden Angehörigen vor Ort in vereinbarter Höhe.
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Bei Reisen innerhalb Deutschlands und in den Ländern, in denen die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat oder in denen sie sich regelmäßig länger als drei Monate im Jahr aufhält, werden Kosten für die Heilbehandlung nicht ersetzt. Stattdessen erhalten die versicherten Personen im Falle medizinisch notwendiger vollstationärer Behandlung am Urlaubsort wegen während der Reise akut aufgetretener Krankheit oder Verletzung einen pauschalen Spesenersatz für maximal 45 Tage. Mitversichert sind auch Kranken-Rücktransport und Überführung.
Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Heilbehandlungen, deren Notwendigkeit der versicherten Person vor Reiseantritt bekannt war oder mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste. Weitere Ausschlüsse in §§ 4 AVB RK, 5 AVB AB.
Kranken-Rücktransport
Mondial Assistance Europe N.V. erstattet die Kosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport der versicherten Person in das dem Wohnort der versicherten Person nächstgelegene, geeignete Krankenhaus sowie im Todesfall die Überführungskosten.
Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Rücktransporte aufgrund von Heilbehandlungen, deren Notwendigkeit der versicherten Person vor Reiseantritt bekannt war oder mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste. Weitere Ausschlüsse in §§ 3 RT, 5 AVB AB.
Bitte wenden Sie sich bei schweren Verletzungen oder Krankheiten unverzüglich an die Assistance.
Reise-Assistance
Bietet weltweite Hilfe bei Notfällen im Ausland: bei Krankheit, Unfall, Tod, bei Verlust von Zahlungsmitteln oder bei Strafverfolgung. Organisiert Kranken-Rücktransport mit medizinisch adäquaten Mitteln, sobald medizinisch sinnvoll und vertretbar. Unter einer zentralen Rufnummer steht die Assistance 24 Stunden täglich zur Seite.
Reisegepäck-Versicherung ersetzt
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den Zeitwert des mitgeführten Gepäcks bei Beschädigung oder Abhandenkommen durch Diebstahl oder Raub, durch ein Elementarereignis sowie durch Unfälle, bei denen die versicherte Person eine schwere Verletzung erleidet oder das Transportmittel zu Schaden kommt;
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den Zeitwert des aufgegebenen Gepäcks bei Beschädigung oder Abhandenkommen je bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, sofern diese dem Gesamtwert des persönlichen Reisegepäcks entspricht;
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die nachgewiesenen Aufwendungen zur Wiedererlangung des Gepäcks oder
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für notwendige Ersatzbeschaffungen zur Fortsetzung der Reise mit maximal € 150,-, wenn aufgegebenes Gepäck nicht am selben Tag eintrifft.
Eingeschränkter Versicherungsschutz besteht u. a. für Video-, Film- und Fotoapparate, EDV-Geräte und elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte samt Zubehör sowie Schmuck und Kostbarkeiten, Brillen, sonstige medizinische Hilfsmittel (§ 3 AVB RG).
Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Geld, Fahrkarten u. ä. sowie Schmuck und Kostbarkeiten im aufgegebenen Gepäck oder für das vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführen des Versicherungsfalles, vgl. § 3 AVB RG.
Wenn Ihr Gepäck beim Transport beschädigt wird oder abhanden kommt, melden Sie dies bitte unverzüglich dem Beförderungsunternehmen und lassen Sie sich eine schriftliche Schadenbestätigung geben. Bei Diebstahl und anderen Straftaten erstatten Sie bitte unverzüglich eine Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle und lassen Sie sich eine Durchschrift des Polizeiprotokolls oder zumindest eine Bestätigung über die Anzeigenerstattung geben. Bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten kommt eine Kürzung oder der Verlust der Leistung in Betracht, vgl. hierzu § 9 AVB AB. Bei arglistigen unwahren Angaben aus Anlass des Schadensfalles entfällt der Versicherungsschutz, siehe § 5 Nr. 3 AVB RG.
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Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam. Von den angebotenen Versicherungssummen, Tarifen und Versicherungsbedingungen darf nicht ohne ausdrückliche Genehmigung abgewichen werden. Die Versicherungsteuer ist in den Prämien enthalten. Gebühren werden nicht erhoben. Mit Zahlung der Prämie und Übergabe der Versicherungspolice besteht sofortiger Versicherungsschutz. Weitere Informationen über Abschlussmöglichkeiten und Erhöhung der Versicherungssummen erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle oder bei der Service-Abteilung der Mondial Niederlassung.
Zum Nachweis ist im Schadenfall die Originalpolice einzureichen.
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Versicherer:
Mondial Assistance Europe N.V
Poeldijkstraat 4
1059 VM Amsterdam
TThe Netherlands
Lokale Versicherungs-Abwicklungsstelle:
Mondial Assistance International AG
Niederlassung für Deutschland
Ludmillastraße 26
81543 München
Germany
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Willem Snijders
Wenn Sie Fragen zu den Versicherungsleistungen haben ...
... kontaktieren Sie einfach unsere Service-Hotline. Wir informieren Sie gerne rund um das Thema Reiseversicherungen.
Service-Nummern:
Telefon +49 (0) 89 6 24 24 - 505
Telefax +49 (0) 89 6 24 24 - 244
e-mail: service@elvia.de
Wenn Sie aktive Hilfe im Notfall benötigen...
... ist die Mondial Assistance-Notrufzentrale für Sie da. Unser 24-Stunden Notfall-Service garantiert Ihnen schnelle und kompetente Hilfe rund um den Globus.
Notfall-Nummern:
Telefon + 49 (0) 89 6 24 24 - 403
Telefax + 49 (0) 89 6 24 24 - 246
Wichtig!
- Halten Sie die genaue und vollständige Anschrift und Telefonnummer Ihres derzeitigen Aufenthaltsorts bereit.
- Notieren Sie sich Ansprechpartner von amtlichen Stellen, wie z.B. Arzt, Krankenhaus, Polizei.
- Schildern Sie den Sachverhalt und machen Sie sonstige, für die Erbringung der Assistance-Leistung notwendige Angaben (z.B. genaue Bezeichnung und Anschrift Ihrer Bank/Ihres Kreditkartenunternehmens,
Konto-/Kreditkartennummer und Bankleitzahl bei Verlust der Kreditkarte).
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Mondial Assistance International AG
Niederlassung für Deutschland
Schadenabteilung
Ludmillastraße 26
81543 München
Telefon: + 49 (0) 89 6 24 24 - 0
Telefax: + 49 (0) 89 6 24 24 - 222
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