![]() |
|
Dokumente zur Versicherungspolice 09_ELV004
Nur gültig in Verbindung mit den auf der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Prämien und Leistungsbeschreibungen. |
|
Die Produkte im Überblick Aer Lingus-Reiseschutz-Paket
1. Reiserücktritt-Versicherung
2. Travel-Delay-Versicherung 3. Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport 4. Reise-Assistance
5. Reisegepäck-Versicherung
6. Flugunfall-Versicherung
7. Reisehaftpflicht-Versicherung |
|
Bitte beachten Sie folgende Hinweise Reiseart: gültig nur für Flugreisen Geltungsbereich: europaweit (inkl. Mittelmeer-Anrainerstaaten und Kanarische Inseln) bzw. weltweit. Den vereinbarten Gültigkeitsbereich entnehmen Sie bitte Ihrer Versicherungspolice. Maximaler Reisepreis: maximal € 5.000,- je Person Maximale Reisedauer: 31 Tage Einzelprämie: gültig für jeweils eine Person und eine Reise. Mitreisende Kinder unter zwei Jahren sind mitversichert. Ausnahme: Flug-Unfall-Versicherung
Abschlusshinweise: |
|
Produkt- und Verbraucherinformationen Dieses Informationsblatt soll Ihnen in knapper Form einen Überblick über unsere Versicherungsprodukte verschaffen. Beschrieben sind nur die wesentlichen Inhalte. Der Versicherungsschutz einschließlich Versicherungssummen und Selbstbehalt-Regelungen ist abschließend dargestellt in Ihren Dokumenten zur Versicherungspolice und den AVB. |
|
Reiserücktritt-Versicherung ersetzt die
Versichert ist u .a. die nach Vertragsabschluß auftretende unerwartete schwere Erkrankung der versicherten Person oder eines nahen Angehörigen, die die planmäßige Durchführung der Reise unzumutbar macht. Eine unerwartete schwere Erkrankung liegt vor, wenn aus dem stabilen Zustand des Wohlbefindens und der Arbeits- und Reisefähigkeit heraus konkrete Krankheitssymptome auftreten, die dem Reiseantritt entgegen stehen und Anlass zur Stornierung geben. Weitere versicherte Ereignisse siehe § 2 AVB RR . Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Ereignisse, mit denen zur Zeit der Buchung zu rechnen war. Weitere Ausschlüsse in §§ 3 AVB RR , 5 AVB AB . Tritt ein versichertes Ereignis ein, so müssen Sie die Buchung unverzüglich stornieren, um die Stornokosten möglichst gering zu halten. Je später Sie stornieren, desto höher werden diese. Wird erst später storniert, weil die erhoffte Heilung oder Besserung nicht eintritt, kann die Ersatzleistung gekürzt werden (s. § 9 AVB AB ). Vermeiden Sie diese Kürzung, indem Sie sich bei schweren Erkrankungen oder Unfallverletzungen unverzüglich an die Assistance wenden. Diese berät Sie zur Frage, ob storniert werden soll. Folgen Sie der Empfehlung, kommt eine Kürzung der Versicherungsleistung nicht in Betracht.
Travel-Delay-Versicherung
Reise-Krankenversicherung erstattet
Die Assistance empfiehlt den Arzt oder das Krankenhaus mit dem jeweils höchsten medizinischen Standard in nächst erreichbarer Nähe. Leistet die versicherte Person der Empfehlung der Assistance Folge, werden in Abweichung von §§ 1 und 2 AVB RK zusätzlich folgende Leistungen erbracht:
Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Heilbehandlungen, deren Notwendigkeit der versicherten Person vor Reiseantritt bekannt war oder mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste. Weitere Ausschlüsse in §§ 4 AVB RK , 5 AVB AB .
Kranken-Rücktransport Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Rücktransporte aufgrund von Heilbehandlungen, deren Notwendigkeit der versicherten Person vor Reiseantritt bekannt war oder mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste. Weitere Ausschlüsse in §§ 3 RT , 5 AVB AB .
Bitte wenden Sie sich bei schweren Verletzungen oder Krankheiten unverzüglich an die Assistance.
Reise-Assistance Reisegepäck-Versicherung ersetzt
Eingeschränkter Versicherungsschutz besteht u. a. für Video-, Film- und Fotoapparate, EDV-Geräte und elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte samt Zubehör sowie Schmuck und Kostbarkeiten, Brillen, sonstige medizinische Hilfsmittel (§ 3 AVB RG ).
Wenn Ihr Gepäck beim Transport beschädigt wird oder abhanden kommt, melden Sie dies bitte unverzüglich dem Beförderungsunternehmen und lassen Sie sich eine schriftliche Schadenbestätigung geben. Bei Diebstahl und anderen Straftaten erstatten Sie bitte unverzüglich eine Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle und lassen Sie sich eine Durchschrift des Polizeiprotokolls oder zumindest eine Bestätigung über die Anzeigenerstattung geben.
Flugunfall-Versicherung Leistet Entschädigung, wenn ein versicherter Unfall während der Reise zu dauernder Invalidität oder zum Tod der versicherten Person führt. Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen oder Unfälle der versicherten Person als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräte); zu weiteren Ausschlüssen vgl. §§ 2 AVB RU , 5 AVB AB . An der Gesundheitsschädigung mitwirkende Vorerkrankungen führen ggf. zu Einschränkungen in der Versicherungsleistung, siehe § 5 Nr. 1 AVB RU . Im Rahmen der Zahlung der Versicherungsleistungen wegen dauernder Invalidität sind die besonderen Fristen für die Geltendmachung zu berücksichtigen, vgl. § 7 AVB RU .
Reisehaftpflicht-Versicherung Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Schäden, die aus der Benutzung motorgetriebener Fahrzeuge oder aus der Ausübung der Jagd entstehen, sowie grundsätzlich an Gegenständen, die in Obhut genommen wurden (Ausnahme: gemietete Räume). Kein Versicherungsschutz besteht auch für Haftpflichtschäden aus beruflicher Tätigkeit, § 3 AVB RH . |
|