Warum benötige ich eine Reiseversicherung? |
Mit einer Reiseversicherung sind Sie vor und während einer Urlaubs- oder Geschäftsreise
gegen Eventualitäten geschützt. Überprüfen Sie daher vor jeder Reise Ihren Versicherungsschutz.
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Wie kann ich eine ELVIA Reiseversicherung abschließen? |
Abschliessen können Sie eine ELVIA Reiseversicherung ganz bequem über unser Online-Buchungs-Tool.
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Wie behandelt die ELVIA Daten? |
Die ELVIA bearbeitet Daten, die sich aus den Versicherungsunterlagen oder der Vertragsabwicklung ergeben
und verwendet diese insbesondere für die Bestimmung der Prämie, für die Risikoabklärung, für die Bearbeitung
von Leistungsfällen, für statistische Auswertungen sowie für Marketingzwecke. Die Daten werden physisch oder
elektronisch aufbewahrt. Falls erforderlich werden die Daten im erforderlichen Umfang an involvierte Dritte,
namentlich beteiligte Versicherer, Behörden, Anwälte und externe Sachverständige weitergeleitet. Eine
Datenweitergabe kann auch zum Zweck der Aufdeckung oder Verhinderung eines Versicherungsmissbrauchs erfolgen.
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Kann ich auch eine Versicherung abschliessen, wenn ich meinen Hauptwohnsitz nicht in der Schweiz habe?
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Nein, die ELVIA Reiseversicherungen sind nur für Personen mit ständigem Wohnsitz in der Schweiz und
Fürstentum Liechtenstein abschliessbar.
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Wohin kann ich mich bei Fragen wenden?
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Bei Fragen rund um den Versicherungsschutz kontaktieren Sie einfach unser Service-Center.
Telefon +41 (0) 44 283 32 22
Telefax +41 (0) 44 283 31 16
E-mail: info@elvia.ch
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Wo finde ich Informationen über die Versicherungsprodukte?
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Unter dem Menüpunkt “Tarif und Verbraucherinformationen“ finden Sie unsere Reiseschutzprodukte im Überblick.
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Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?
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Der Versicherungsschutz beginnt zum Zeitpunkt der Reisebuchung (nur Annullierung) bzw. mit dem Antritt
der Reise und endet mit der Beendigung der Reise. Die maximale Reisedauer beträgt 31 Tage. Die Laufzeit
der Jahresversicherung beträgt 365 Tage. Der Versicherungsschutz besteht innerhalb dieses Zeitraums für
beliebig viele Reisen mit einer jeweiligen maximalen Reisedauer von 31 Tagen.
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Gibt es Versicherungs-Ausschlüsse?
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Ja, diese sind abhängig von den einzelnen Versicherungskomponenten und ergeben sich aus den Allgemeinen
Versicherungsbedingungen und aus dem VVG.
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Gibt es eine Altersbegrenzung?
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Nein, es gibt keine Altersbegrenzung.
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Wie lange darf meine Reise dauern, damit ich für die ganze Reise versichert bin?
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Der Versicherungsschutz gilt für Reisen mit einer maximalen Reisedauer von 31 Tagen.
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Wohin wende ich mich im Notfall?
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Bei Notfällen während der Reise ist die ELVIA Assistance 24 Stunden täglich für Sie da:
Telefon +41 (0) 44 202 00 00
Telefax +41 (0) 44 283 33 33
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Was muss ich im Schadenfall tun?
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Jeder Schaden muss der ELVIA unverzüglich angezeigt, das Schadenereignis geschildert und nachgewiesen
(z.B. Gepäckdiebstahl: Polizeiprotokoll; Annullierungsversicherung: ärztliches Attest) werden. Auch der
Schadenumfang ist darzulegen und nach Möglichkeit nachzuweisen (z.B. Gepäck: Kaufbeleg). Die Belege müssen
der ELVIA im Original eingereicht werden. Weitere Pflichten ergeben sich aus den Allgemeinen
Versicherungsbedingungen und aus dem VVG.
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Bitte richten Sie Schadenmeldungen mit den entsprechenden Nachweisen unverzüglich an:
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ELVIA
Hertistrasse 2
Postfach
8304 Wallisellen
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