Kundeninformationen nach VVG
Die nachfolgende Kundeninformation gibt in übersichtlicher und knapper Form einen Überblick über die Identität des Versicherers und den wesentlichen Inhalt des Versicherungsvertrages (Art. 3 des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag, VVG).
Wer ist Versicherer?
Der Versicherer ist die ELVIA Reiseversicherungs-Gesellschaft AG, nachstehend ELVIA genannt, mit Sitz an der Heritstrasse 2, 8304 Wallisellen. In Bezug auf die Rechtsschutzversicherung ist der Versicherer die CAP Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG mit Sitz an der Badenerstrasse 694, 8048 Zürich.
Welche Risiken sind versichert und wie ist der Umfang des Versicherungsschutzes?
Die versicherten Risiken sowie der Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus der Police und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
Welche Personen sind versichert?
Bei Versicherungen mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr (kurzfristige Versicherungen) sind die in der Police aufgeführten Personen versichert.
Bei Versicherungen mit einer Laufzeit von einem Jahr (Jahresversicherungen) ist in der Police aufgeführt, ob der Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer alleine (Einzelperson) oder für den Versicherungsnehmer und die mit ihm im gleichen Haushalt lebenden Personen sowie deren nicht im gleichen Haushalt lebenden minderjährigen Kinder (Familienversicherung) gilt.
Die versicherten Personen ergeben sich aus der Police und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
Welche wesentlichen Ausschlüsse bestehen?
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  • Ereignisse, die bei Vertragsabschluss oder Reisebuchung bereits eingetreten sind oder deren Eintritt für die versicherte Person bei Vertragsabschluss oder Reisebuchung erkennbar war.
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  • Ereignisse im Zusammenhang Epidemien oder Pandemien.
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  • Ereignisse im Zusammenhang mit der Teilnahme an gewagten Handlungen bei denen man sich wissentlich einer Gefahr aussetzt.
    Diese Auflistung enthält nur die gebräuchlichsten Ausschlüsse. Weitere Ausschlüsse ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und aus dem VVG.
    Wie hoch ist die Prämie?
    Die Höhe der Prämie hängt von den jeweiligen versicherten Risiken und der gewünschten Deckung ab. Die Höhe der Prämie wird mit dem Antrag definiert und geht aus der Police hervor.
    Welche Pflichten haben der Versicherungsnehmer und die versicherten Personen?
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  • Ihren vertraglichen oder gesetzlichen Melde-, Auskunfts- oder Verhaltenspflichten vollumfänglich nachzukommen (z.B. unverzügliche Meldung eines Schadenfalls an die ELIVA).
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  • Alles zu unternehmen, was zur Minderung des Schadens und zu dessen Klärung beitragen kann (z.B. Ermächtigung Dritter der ELVIA zur Abklärung des Versicherungsfalles die entsprechenden Unterlagen, Informationen etc. herauszugeben).
    Diese Auflistung enthält nur die gebräuchlichsten Pflichten. Weitere Pflichten ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und aus dem VVG.
    Wann beginnt und endet die Versicherung?
    Beginn und Ende der Versicherung werden mit dem Antrag definiert und sind in der Police aufgeführt.
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  • Die Versicherungen mit einer Laufzeit von einem Jahr (Jahresversicherungen) verlängern sich nach deren Ablauf stillschweigend um ein weiteres Jahr. Der Versicherungsnehmer oder die ELVIA können die Jahresversicherungen unter einer Berücksichtigung einer Frist von 3 Monaten schriftlich auf dessen Ende kündigen.
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  • Die Versicherungen mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr (kurzfristige Versicherungen) enden ohne weiteres an dem mit dem Antrag definierten und in der Police festgesetzten Tag.
    Die Versicherung kann durch Kündigung vorzeitig beendet werden:
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  • Nach einem Schadenfall, für den die ELVIA Leistungen erbracht hat, sofern die Kündigung spätestens mit der Auszahlung erfolgt.
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  • Wenn die ELVIA die Prämien ändert. Die Kündigung muss in diesem Fall am letzten Tag des Versicherungsjahres bei der ELVIA eintreffen.
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  • Im Fall eines Versicherungsbetruges.
    Diese Auflistung enthält nur die gebräuchlichsten Beendigungsmöglichkeiten. Weiter Beendigungsmöglichkeiten ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbestimmungen und aus dem VVG.
    Wie behandeln die ELVIA und die CAP Daten?
    Die ELVIA bearbeitet Daten, die sich aus den Vertragsunterlagen oder der Vertragsabwicklung ergeben und verwendet diese insbesondere für die Bestimmung der Prämie, für die Risikoabklärung, für die Bearbeitung von Leistungsfällen, für statistische Auswertungen sowie für Marketingzwecke. Die Daten werden physisch oder elektronisch aufbewahrt.
    Falls erforderlich werden die Daten im erforderlichen Umfang an involvierte Dritte, namentlich andere beteiligte Versicherer, Behörden, Anwälte und externe Sachverständige weitergeleitet. Eine Datenweitergabe kann auch zum Zweck der Aufdeckung oder Verhinderung eines Versicherungsmissbrauchs erfolgen.